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Empfänger von Hartz-IV mussten bisher den Betrag für die privaten Krankenversicherung (PKV) fast vollständig selbst tragen. das Jobcenter übernahm nur einen kleinen finanziellen Teil.
Seit 01.01.2009 sind Arbeitslose, die vorher in der PKV waren, nicht mehr verpflichtet sich gesetzlich zuversichern, sondern können in der PPKV bleiben. Grund hierfür ist zusätzlich, dass die PKV einen Basistarif, der ein Leistungsangebot vergleichbar mit den Leistungen der gesetzliche Krankenkassen ist, anbieten müssen. So wird die PKV auch für Arbeitslose erschwinglich.
Vorteil: Es treten keine Schwierigkeiten beim Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse auf.
Nachteil: Ehepartner udn Kinder können nicht kostenlos mitverisschert werden, sofern diese kein regelmäßiges IEnkommen haben.
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